Umsatzsteuer bei Export von Waren im B2B Verkehr

Unternehmen die Waren aus einem EU-Land importieren oder exportieren sollten über eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-Id) verfügen. Diese kann man in Deutschland beim  Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) beantragen.

Verfügen beide Geschäftspartner über eine Ust-Id ist bei einer Lieferung ins EU-Ausland keine Umsatzsteuer zu berücksichtigen.
Auf der Rechnung muss die USt-Id des Lieferanten und die des Empfängers angegeben sein. Wichtig ist, dass beide  USt-Id’s gültig sind und auf die jeweilige Firma zutreffen. Sollte das nicht der Fall sein, kann die Umsatzsteuer nachgefordert werden. Hier könnten dann im Laufe der Zeit beträchtliche Summen zustande kommen.

Es ist also unbedingt notwendig die USt-Id des Geschäftspartners zu prüfen.
Entscheidend ist immer der Lieferort. Sollte z.B. eine Geschäftspartner aus Österreich mit USt-Id seine Bestellung nach Deutschland liefern lassen, muss trotzdem Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Sollte er aber in die Schweiz liefern lassen, fällt aufgrund der Drittland-Regelung keine Umsatzsteuer an.

Drittländer sind alle Länder, die nicht zur EU gehören. Hier ist die Lieferung an Unternehmen  steuerfrei. Die Umsatzsteuer wird normalerweise vom Zoll erhoben.

Für einen B2B Onlineshop bedeutet dies, dass entsprechende Regeln implementiert sein sollten, wenn man korrekte Rechnungen erstellen möchte. Wobei die beteiligten Länder in ihrer Eigenschaft der Zugehörigkeit zur EU natürlich änderbar sein sollten.
Auch sehr wichtig ist, dass automatisch die USt-Id geprüft wird.

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